Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
am 16. August 2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft getreten. Dies beinhaltet auch die Einführung des elektronischen Rezepts (verpflichtend seit 01.01.2024).
Was ist ein e-Rezept?
„e-Rezept“ ist die Kurzform von „elektronisches Rezept“. Es handelt sich dabei um die digitale Version des vom Arzt ausgestellten Papierrezeptes.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gern an.