elektronische AU
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, ab dem 01.04.2023 erhalten Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit keinen gesonderten Ausdruck mehr. Es erfolgte die gesetzlich verpflichtende Umstellung auf die eAU. Ihr Arbeitgeber ist seit dem 01.01.2023 zum digitalen Abruf der Arbeitsunfähigkeitszeiträume bei der Krankenkasse verpflichtet. Somit entfällt die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung durch Sie. […]